Der Weg zum Führerausweis

1. Nothelferkurs absolvieren

Absolviere als Erstes den Nothelferkurs. Es sei denn, du besitzt bereits ein Nothelferausweis, der nicht älter als 6 Jahre ist.

Ich empfehle dir, diesen bei einem Samariterverein in deiner Gegend zu besuchen. Nach Abschluss erhältst du den Nothelferausweis, den du für den Erhalt des Lernfahrausweises benötigst.

Link Nothilfekurs: Nothelferkurs St. Gallen | Jetzt online anmelden!

2. Lernfahrausweis beantragen

Das Formular «Gesuch um Erteilung eines Lern- bzw. Führerausweises» kannst du beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons, beim Einwohneramt oder auf Polizeistationen beziehen. Du kannst es auch mit untenstehendem Link herunterladen.

Link Kanton SG Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises.pdf

Link Kanton AR: Microsoft Word - Gesuch Lernfahrausweis_vorder und rückseite 2023_07.docx

Deine weiteren Schritte mit dem Formular sind:

  1. Formular ausfüllen

  2. Die Angaben durch die Einwohnerkontrolle bestätigen lassen

  3. Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt machen und durch diesen bestätigen lassen. (Gültigkeit 1 Jahr)

  4. 2 farbige Passfotos beilegen

  5. Nothelferausweis beilegen

  6. Andere Nationalität als CH: Kopie des Ausländerausweises beilegen

  7. Gesuch einreichen (per Post)

Nachdem das Strassenverkehrsamt dein Gesuchsformular geprüft hat, erhältst du eine «Zulassungskarte zur Theorieprüfung» (gelbe Karte).

3. Theorieprüfung

Mit der «Zulassungskarte zur Theorieprüfung» (gelbe Karte) kann ohne Voranmeldung die Theorieprüfung absolviert werden. Die Theorieprüfung wird am Computer durchgeführt. Sie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Kategorie abgelegt werden. Nach bestandener Theorieprüfung wird dir innert weniger Tage vom Strassenverkehrsamt der Lernfahrausweis zugestellt.

4. Spätestens jetzt rufst du mich an

Nun darfst du mit der praktischen Fahrausbildung beginnen. Parallel dazu ist der obligatorische Verkehrskunde-Unterricht (VKU, 8 Lektionen) zu besuchen. Hast du die Prüfungsreife erlangt, so kann ich dich zur praktischen Führerprüfung anmelden.

5. Fahrprüfung

Mit der praktischen Führerprüfung will festgestellt werden, ob du fähig bist, ein Motorfahrzeug unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen. Die Prüfungsfahrt dauert ca. 60 Minuten.

5. Führerausweis auf Probe

Nach bestandener Führerprüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert 3 Jahre. Innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung musst du die obligatorische Weiterbildung besuchen (WAB-Kurs, 1 Tag).